Zollverfahren bei Exporten

Ausfuhren aus der EU

Erste Schritte

Unternehmen gründen

Um Waren zu exportieren, muss Ihr Unternehmen in der EU ansässig sein. Andernfalls benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis mit dem Recht, eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Die Vorschriften können von Land zu Land variieren – informieren Sie sich daher über die Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Ihrem Land. Stellen Sie sicher, dass Sie mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registriert sind.

EORI-Nummer beantragen

Wenn Sie Waren in die EU exportieren, importieren oder verbringen, müssen Sie über eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) verfügen, die ausschließlich Ihrem Unternehmen vorbehalten ist und nicht abläuft.

Sie kann bei der für den Sitz Ihres Unternehmens zuständigen nationalen EU-Zollbehörde beantragt werden.

Waren für den Export vorbereiten

Waren einreihen

Der Code des Harmonisierten Systems (HS) identifiziert Ihre Ware und bestimmt, welche Zölle, Dokumente oder Beschränkungen anzuwenden sind. Mithilfe der TARIC-Datenbank können Sie den richtigen HS-Code ermitteln und prüfen, welche Maßnahmen gelten.

Ausfuhrbeschränkungen prüfen

Die Ausfuhr einiger Waren in bestimmte Länder kann durch Handelsabkommen, nationale Beschränkungen oder andere Bedenken untersagt oder beschränkt sein. Beispiele:

  • lebende Tiere
  • gefährdete Arten
  • Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • gefährliche Chemikalien
  • Arzneimittel und bestimmte geregelte Stoffe
  • Waffen und Munition
  • Abfälle
  • Kulturgüter, einschließlich Kunstgegenständen und Antiquitäten
  • nachgeahmte und unerlaubt hergestellte Waren

Prüfen Sie in der TARIC-Datenbank, ob Sie eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, oder wenden Sie sich an Ihre nationale Zollbehörde. Selbst wenn die EU den Export Ihres Produkts zulässt, können in dem Land, in das Sie exportieren möchten, Einschränkungen gelten. Informieren Sie sich dazu in der Datenbank „Mein Handelsassistent“.

Warnhinweis

Die EU hat zahlreiche Handelsabkommen mit Ländern auf der ganzen Welt geschlossen. Diese bieten stabile und berechenbare Rahmenbedingungen für Importe, gewährleisten die Nichtdiskriminierung von EU-Waren und erleichtern den Export.

Handelsdokumente vorbereiten

Incoterms (z. B. EXW, FOB, CIF, DDP) definieren, wer für Versand, Versicherung und Zollabfertigung zuständig ist. Wählen Sie den richtigen Incoterm aus und führen Sie ihn in Ihrem Kaufvertrag und Ihrer Rechnung auf, um etwaige spätere Unklarheiten und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Um von einem EU-Handelsabkommen zu profitieren, benötigen Ihre Waren möglicherweise einen Nachweis über den Präferenzursprung, beispielsweise

  • eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 en , die von der nationalen Zollbehörde ausgestellt wird und den Ursprung der Waren im Rahmen eines Freihandelsabkommens bestätigt,
  • oder eine Ursprungserklärung (für registrierte Exporteure im Rahmen des REX-Systems).

Mit dem System des registrierten Ausführers (REX) für den Handel mit bestimmten Ländern können zugelassene Ausführer den Ursprung durch eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung oder den Beförderungsdokumenten selbst bescheinigen, ohne ein EUR.1-Zertifikat vorlegen zu müssen. Um eine REX-Nummer zu erhalten, müssen sich bei Ihrer nationalen Zollbehörde registrieren lassen.

Ausfuhrsicherheitserklärung

Sie müssen vor dem Export Ihrer Waren eine elektronische Zollsicherheitserklärung („Vorabanmeldung“) einreichen. Diese wird in der Regel im Zuge der Ausfuhranmeldung erstellt. Ist dies nicht der Fall, ist der Beförderer (z. B. das von Ihnen gewählte Transportunternehmen) dafür verantwortlich, dass die summarische Ausfuhranmeldung bei der Zollbehörde eingereicht wird, über die die Waren die EU verlassen („Ausgangszollstelle“).

Ausfuhranmeldung einreichen

Sie müssen bei Ihrer nationalen Zollbehörde eine Zollanmeldung für die Waren einreichen, die Sie aus der EU exportieren möchten, bevor diese die EU verlassen – in der Regel über ein elektronisches automatisiertes Ausfuhrsystem. Diese Ausfuhranmeldung enthält

  • HS-Code, Zollwert und Menge,
  • Rechnung und Transportpapiere (einschließlich Inventarliste),
  • Mehrwertsteuer- und Exportunterlagen,
  • Ausfuhrgenehmigungen oder -bescheinigungen.

Das Verfahren besteht aus zwei Schritten:

  1. Die Ausfuhranmeldung ist bei der Zollstelle des Landes vorzulegen, in dem die Waren für die Ausfuhr verpackt oder verladen werden oder in dem Sie als Unternehmen ansässig sind – der sogenannten Ausfuhrzollstelle. Dort sind auch die Waren vorzuführen.
  2. Anschließend werden die Waren bei der Zollstelle vorgeführt, über die sie die EU verlassen (beispielsweise am See- oder Flughafen). Diese wird als Ausgangszollstelle bezeichnet. Dort werden die Waren anhand der von der Ausfuhrzollstelle übermittelten Informationen geprüft und es wird sichergestellt, dass die Waren den Angaben in der Anmeldung entsprechen. Anschließend überwacht die Ausgangszollstelle den physischen Abtransport der Waren aus der EU.

Warnhinweis

Die Zusammenarbeit mit einem Spediteur oder Zollagenten kann diesen Prozess vereinfachen, insbesondere für kleine Unternehmen oder komplexe Sendungen.

Unterlagen aufbewahren

Sobald Sie Ihre Produkte exportiert haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle damit verbundenen Unterlagen aufzubewahren, darunter

  • Handelsrechnungen,
  • Zollanmeldungen,
  • Beförderungspapiere,
  • Ausfuhrgenehmigungen oder -bescheinigungen,
  • Ursprungsnachweise (EUR.1 oder REX).

Sie müssen diese Unterlagen je nach den Vorschriften des EU-Landes, in dem Sie ansässig sind, mindestens 3 bis 10 Jahre lang aufbewahren.

Beispiel

Marias erste Ausfuhr

Maria betreibt ein kleines Olivenölgeschäft in Südgriechenland. Als ein japanischer Lebensmittelimporteur eine Bestellung bei ihr aufgibt, bietet sich ihr zum ersten Mal die Gelegenheit, über die EU-Grenzen hinaus zu verkaufen.
Also beantragt sie eine EORI-Nummer und vergewissert sich, dass es keine Beschränkungen für den Export von Olivenöl gibt. Mithilfe eines Spediteurs reiht sie ihr Produkt in den richtigen HS-Code ein und prüft, ob Japan im Rahmen seines Handelsabkommens mit der EU ermäßigte Einfuhrzölle gewährt. Da Maria bereits im REX-System registriert ist, fügt sie der Rechnung einfach eine Ursprungserklärung bei – zusätzliche Bescheinigungen sind nicht erforderlich. Die Ausfuhranmeldung wird elektronisch eingereicht, und ihre Waren werden im Hafen von Piräus ohne Probleme abgefertigt. Ein paar Wochen später trifft ihr Olivenöl in Osaka ein. Die Lieferung wird reibungslos verzollt, der Kunde zahlt weniger Zölle, und Maria ist nun offiziell Exporteurin.

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Zuletzt überprüft: 11/08/2026
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