Investitionen in einem anderen EU-Land
Besonderheiten von Investitionen in einem anderen EU-Land
In einem anderen EU-Land zu investieren bedeutet, Geld oder sonstige Ressourcen in ein Unternehmen, einen Vermögenswert oder ein Vorhaben in einem anderen EU-Land als dem eigenen zu stecken.
Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen, z. B.:
- Unternehmensgründung oder Erwerb von Unternehmensanteilen
- Erwerb oder Leasing von Immobilien wie Büros, Lagerhäusern oder Wohnraum
- Erwerb von Aktien, Anleihen oder anderen Finanzanlagen
- Investitionen über einen Investmentfonds
- Gewährung von Darlehen oder anderen Formen von Handelskrediten
- Erwerb oder Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums wie Patenten oder Marken
Diese Investitionen können kurz- oder langfristig sein und direkt oder über Intermediäre wie Banken oder Investmentfonds getätigt werden.
Wie schützen die EU-Vorschriften Ihre Investitionen?
Ihre Investitionen sind durch allgemeine EU-Vorschriften geschützt, die im gesamten Binnenmarkt gelten. Diese Vorschriften legen fest, inwieweit die EU-Länder grenzüberschreitende Investitionen erschweren dürfen, und ermöglichen es Ihnen, Ihre Rechte vor nationalen Gerichten geltend zu machen.
Darüber hinaus gelten für viele Wirtschaftsbereiche spezifische EU-Vorschriften – z. B. in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Verkehr, geistiges Eigentum oder Gesellschaftsrecht –, die je nach Art der Investition zusätzlichen Schutz bieten.
Konkret bedeutet dies, dass Sie wie lokale Unternehmen behandelt werden sollten, wenn Sie in einem anderen EU-Land investieren. Die nationalen Behörden sollten zudem unnötige Vorschriften oder Verfahren vermeiden, die grenzüberschreitende Investitionen erschweren.
Grenzüberschreitende Investitionen sind während ihres gesamten Lebenszyklus geschützt. Sie haben also das Recht auf:
- Gründung oder Erwerb eines Unternehmens in einem anderen EU-Land
- Erwerb von Immobilien oder anderen Vermögenswerten ohne unfaire Hindernisse
- Tätigen von Investitionen unter den gleichen Bedingungen wie lokale Unternehmen
- Überweisung von Geld innerhalb und außerhalb des jeweiligen Landes, zum Beispiel für Zahlungen, Dividenden oder den Verkauf Ihrer Anlage
Warnhinweis
Die EU-Länder können ihre Märkte weiterhin im öffentlichen Interesse regulieren, und zwar in Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz oder Verbraucherschutz. Beschränkungen müssen jedoch begründet werden und sollten nicht über das erforderliche Maß hinausgehen.InvestEU: Unterstützung bei Investitionen in der gesamten EU
InvestEU unterstützt Unternehmen dabei, Finanzmittel und praktische Hilfe für Investitionsvorhaben in der EU, einschließlich in anderen EU-Ländern, zu erhalten. Das Programm kann den Zugang zu Darlehen, Garantien oder Beteiligungskapital erleichtern, insbesondere für Wachstum, Innovation, Nachhaltigkeit oder grenzüberschreitende Projekte.
InvestEU bietet zudem Beratung für Unternehmen bei der Erstellung solider Investitionspläne und stellt eine Online-Plattform für die Vernetzung von Vorhaben mit Investoren und Partnern in der gesamten EU zur Verfügung.
Durchsetzung Ihrer Rechte
Sollten bei einer Investition in einem anderen EU-Land Probleme auftreten, stehen Ihnen mehrere Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung. In den meisten Fällen sollte zuerst die einfachste Lösung angewandt werden.
Außergerichtliche Lösungen
- Wenden Sie sich an die andere Partei oder die zuständige Behörde und versuchen Sie, das Problem auf informellem Wege zu lösen.
- Nutzen Sie alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schiedsverfahren. Dadurch können Streitigkeiten schneller und kostengünstiger beigelegt werden als vor Gericht. Verfügbarkeit und Vorschriften sind je nach Land und Wirtschaftsbereich unterschiedlich.
Befassung eines nationalen Gerichts
- Sollten informelle Lösungen scheitern, können Sie Ihren Fall vor die nationalen Gerichte des Landes bringen, in dem Sie investiert haben.
- Nationale Richter wenden das EU-Recht an und können Ihre Rechte als Investor schützen.
Unterstützung auf EU-Ebene
- SOLVIT: Ein kostenloser Dienst, der Unternehmen bei der Lösung grenzübergreifender Probleme hilft, die von Behörden in einem anderen EU-Land verursacht werden, ohne vor Gericht zu gehen.
- Beschwerde bei der Europäischen Kommission: Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine nationale Behörde gegen EU-Recht verstößt, können Sie eine förmliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen. Die Kommission kann Untersuchungen durchführen und Maßnahmen gegen das betreffende Land ergreifen.