Maßnahmen bei einer Krise in der Lieferkette – IMERA

Sollte eine Krise zu Störungen der Lieferketten oder anderen Schwierigkeiten für Ihr Unternehmen führen, müssen Sie wissen, wie Sie die zuständigen Behörden erreichen und wo Sie zuverlässige Informationen über etwaige Krisenbewältigungsmaßnahmen finden.

Mit der Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts (IMERA) wird sichergestellt, dass die EU-Länder mit Unternehmen zusammenarbeiten, um Bedrohungen für Lieferketten rasch zu erkennen und Störungen zu beheben. Ziel ist es,

  • widersprüchliche nationale Maßnahmen zu vermeiden,
  • den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr weiterhin aufrechtzuerhalten
  • und Ihnen in Zeiten von Störungen klare Leitlinien an die Hand zu geben.

Im Notfall wenden Sie sich bitte an die zentrale Anlaufstelle in Ihrem EU-Aufenthaltsland.

Wie funktioniert IMERA?

IMERA gliedert sich in drei Phasen – Notfallplanung, Überwachung und Reaktion –, die beschreiben, wie Behörden sich auf schwerwiegende Störungen vorbereiten, diese überwachen und bewältigen.

Je nach Situation werden Sie von Ihren nationalen Behörden möglicherweise zur Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen eingeladen, erhalten frühzeitig Informationen über Risiken oder bekommen Gelegenheit, sich an öffentlichen Aufträgen im Zusammenhang mit Krisenbedarf zu beteiligen.

Bevor eine Krise eintritt, steht die Vorbereitung auf mögliche Krisen im Vordergrund, damit Unternehmen und Behörden im Falle einer Störung gewappnet sind. Dies umfasst:

  • Krisensimulationen und Stresstests
  • Schulung zur schnellen Reaktion, zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit und zur Koordinierung mit den Behörden in Krisensituationen
  • Frühwarnungen, wenn potenzielle Risiken ermittelt werden
  • eine Governance-Struktur, die Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Krisenkommunikation gewährleistet

Möglicherweise werden Sie von Ihren nationalen Behörden zur Teilnahme an freiwilligen Übungen, Schulungen oder Vorbereitungsmaßnahmen eingeladen.

Sollten sich Risiken abzeichnen, ohne dass bereits eine Krise ausgelöst wurde, werden die nationalen Behörden die Überwachungstätigkeiten verstärken und den Dialog mit den betroffenen Wirtschaftszweigen intensivieren. Dies umfasst:

  • Überwachung kritischer Lieferketten für Waren und Dienstleistungen
  • Frühwarnungen zur Vermeidung von Störungen
  • Vergabe öffentlicher Aufträge für kritische Waren und Dienstleistungen, wodurch Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Angebote abzugeben

Es kann sein, dass Sie gebeten werden, einige Angaben zu machen, damit die Behörden mögliche Störungen so schnell und effektiv wie möglich erkennen und beheben können. Darüber hinaus besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, sich an der Beschaffung kritischer Waren zu beteiligen. Die Maßnahmen sind zielgerichtet und so konzipiert, dass sie sich auf Ihren täglichen Betrieb so gering wie möglich auswirken.

Im Falle einer schweren Krise können vorübergehende EU-Maßnahmen ergriffen werden, um den Handelsfluss aufrechtzuerhalten und die Versorgung mit lebenswichtigen Waren und Dienstleistungen sicherzustellen.

Was das für Ihr Unternehmen bedeuten könnte:

  • Für krisenrelevante Produkte können beschleunigte Zertifizierungsverfahren eingeführt werden, wodurch Unternehmen bürokratischer Aufwand erspart bleibt.
  • Unternehmen könnten gebeten werden, ihre Produktion freiwillig auf diese krisenrelevanten Waren auszuweiten oder darauf umzustellen.
  • Unternehmen können über Beschaffungs- oder Produktionsmöglichkeiten informiert werden, um die Versorgung mit kritischen Waren, Dienstleistungen oder Infrastruktur in Notfallsituationen sicherzustellen.
  • Informationsanfragen an Unternehmen sind zielgerichtet, einheitlich und verhältnismäßig.

Wo können Sie sich während einer Krise informieren?

Im Falle einer schweren Krise wenden Sie sich an die nationale zentrale Anlaufstelle in Ihrem EU-Land.

Die zentrale Anlaufstelle unterstützt Sie durch:

  • klare Informationen über die Notfallmaßnahmen, die für Ihr Unternehmen gelten
  • Weiterleitung an die richtige Behörde oder Dienststelle
  • Aufklärung darüber, welche Maßnahmen Sie (falls erforderlich) ergreifen sollten

Ihre nationale zentrale Anlaufstelle finden Sie unter:

  • Belgien*
  • Bulgarien*
  • Dänemark*
  • Deutschland*
  • Estland*
  • Finnlanden
  • Frankreich*
  • Griechenland*
  • Irland*
  • Island*
  • Italien*
  • Kroatien*
  • Lettland*
  • Liechtenstein*
  • Litauen*
  • Luxemburg*
  • Malta*
  • Niederlande*
  • Norwegen*
  • Österreich*
  • Polen*
  • Portugal*
  • Rumänien*
  • Schweden*
  • Slowakei*
  • Slowenien*
  • Spanien*
  • Tschechien*
  • Ungarn*
  • Zypern*
* Informationen noch nicht verfügbar.

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Zuletzt überprüft: 03/06/2026
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