Der Vertrag von Lissabon: mehr Befugnisse für das Europäische Parlament
Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gegen Ende 2009 wurde das Europäische Parlament mit erweiterten legislativen Befugnissen ausgestattet. Bei Entscheidungen über die Tätigkeit der EU über den Haushaltsplan wurde es dem Ministerrat gleichgestellt.
Durch den Vertrag wurde auch die Zusammenarbeit des Parlaments mit anderen Organen verändert und die MdEP erhielten mehr Einfluss auf die Entscheidungen über die Führungspositionen der EU. All diese Reformen haben sichergestellt, dass Sie mir Ihrer Stimme bei der Wahl zum Europäischen Parlament einen noch größeren Einfluss auf die Gestaltung der Zukunft Europas nehmen.
Erweiterte Befugnisse
Durch den Vertrag von Lissabon wurden die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der EU und ihres Parlaments gestärkt. Die volle Gesetzgebungsbefugnis des Parlaments wurde auf mehr als 40 Bereiche erweitert, darunter Landwirtschaft, Energiesicherheit, Einwanderung, Justiz und EU-Finanzmittel, und es wurde dem Rat, der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt, gleichgestellt. Darüber hinaus wurde dem Parlament die Befugnis erteilt, gemeinsam mit dem Rat den gesamten Haushaltsplan zu genehmigen.
Die MdEP erhielten die Befugnis, internationale Abkommen abzulehnen, und sie haben nicht gezögert, davon Gebrauch zu machen. So haben sie zum Beispiel das umstrittene Handelsübereinkommen zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie (ACTA) gestoppt, von dem viele befürchteten, es würde die Grundfreiheiten einschränken. Daran zeigt sich, dass die Entscheidungen der MdEP durch die Erweiterung ihrer Befugnisse einen noch stärkeren Einfluss auf den Alltag der Unionsbürger haben.
Größerer Einfluss
Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Parlament dem Rat als Mitgesetzgeber gleichgestellt und gewann darüber hinaus mehr Gewicht bei der Gestaltung der politischen Vorgaben für Europa. Gemäß den Änderungen der EU-Verträge, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergeben, ernennt das Parlament den Präsidenten der Kommission, des Exekutivorgans der EU, wobei die Ernennung das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament – und somit die Entscheidung der Wähler – widerspiegeln muss.
Ein erweitertes Mitspracherecht für die Bürger
Als das einzige direkt von den Bürgern gewählte Organ der EU ist das Parlament befugt und verpflichtet, die Organe der EU zu überwachen. Das Parlament ist sowohl Hüter der Charta der Grundrechte, die im Vertrag von Lissabon verankert ist, als auch des Rechts der Bürgerinitiative, mit dem die Bürger neue Vorschläge für politische Maßnahmen fordern können, wenn die entsprechende Petition eine Million Unterschriften trägt.