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Agriculture and rural development
EU-Maßnahmen betreffend die Bedenken der Landwirte

Die Europäische Kommission hat die von Landwirtinnen und Landwirten geäußerten Bedenken zur Kenntnis genommen und als Reaktion auf die angesprochenen Probleme zeitnahe und konkrete Maßnahmen vorgestellt.

Die Vereinfachung der politischen Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft ist eine konstante Priorität sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Das Umsetzungsmodell der derzeitigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), das auf den auf nationaler Ebene erarbeiteten und umgesetzten GAP-Strategieplänen beruht, bedeutet im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum bereits mehr Vereinfachung und mehr Subsidiarität.

Paket zur Vereinfachung und Wettbewerbsfähigkeit der GAP 2025

Im Einklang mit der im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit festgelegten strategischen Priorität schlägt die Kommission ein Paket von 25 Änderungen der Rechtsvorschriften der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit folgenden Zielen vor:

  • Vereinfachung der Durchführung der GAP,
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtinnen und Landwirte und
  • Stärkung ihrer Resilienz in Krisenzeiten.

Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission im Februar 2025 ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung, in der Schlüsselbereiche für Anpassungen des derzeitigen Rechtsrahmens für die Landwirtschaft dargelegt werden.

1,58 Mrd. EUR
erwartete jährliche Einsparungen für Landwirtinnen und Landwirte
210 Mio. EUR
erwartete jährliche Einsparungen für nationale Verwaltungen
aufgrund der quantifizierten Maßnahmen des GAP-Vereinfachungspakets.

Wichtigste vorgeschlagene Änderungen

Die Vorschläge stützen sich auf GAP-Instrumente, die verbessert werden könnten, um die Möglichkeiten der GAP-Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte sowie für die Verwaltungen besser zu nutzen. Sie umfassen Folgendes:

  • Attraktivere, vereinfachte Zahlungsregelung für kleinere landwirtschaftliche Betriebe durch Anhebung der jährlichen Obergrenze für Pauschalzahlungen für Kleinerzeuger von 1 250 EUR auf 2 500 EUR pro Betrieb und Befreiung von den Konditionalitätsanforderungen bei gleichzeitiger Beibehaltung des Zugangs zu Öko-Regelungen.
  • Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln und Investitionsförderung, insbesondere für Junglandwirte und Kleinerzeuger, durch Einführung einer neuen Art vereinfachter Investitionsbeihilfe in Höhe von bis zu 50 000 EUR, Ermöglichung der Finanzierung von Investitionen zur Anpassung der landwirtschaftlichen Betriebe an die gesetzlichen Standards, Vereinfachung der Vorschriften und Verbesserung der Bedingungen für den Zugang zu Finanzierungsinstrumenten sowie Förderung der Nutzung vereinfachter Kostenoptionen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirtinnen und Landwirte.
  • Mehr Anerkennung für den ökologischen/biologischen Landbau, indem davon ausgegangen wird, dass vollständig zertifizierte Biobetriebe gleichwertige Anforderungen im Rahmen der Konditionalität erfüllen.
  • Anreize für Landwirtinnen und Landwirte, Torfmoore und Feuchtgebiete gemäß dem Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand Nr. 2 (GLÖZ 2) zu schützen.
  • Verringerung des Kontrollaufwands in landwirtschaftlichen Betrieben durch Einführung des Grundsatzes „eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr“.
  • Stärkung der Resilienz und Krisenvorsorge der Landwirtinnen und Landwirte in der EU durch Ausweitung der Flexibilität im Rahmen der Risikomanagementinstrumente.
  • Mehr Kapazitäten der GAP zur Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, die von Naturkatastrophen oder Tierseuchen betroffen sind, durch die Einführung von Krisenzahlungen, die als Reaktion auf solche Ereignisse zügig geleistet werden können.
  • Erschließung der Vorteile der Digitalisierung durch Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung für die Bereitstellung von Daten an Verwaltungen und des Grundsatzes der einzigen Anlaufstelle für die Berichterstattung der Landwirte.
  • Größere Flexibilität und Subsidiarität für die EU-Länder bei der Anpassung der GAP-Unterstützung an veränderte Umstände, indem die vorherige Genehmigung von Änderungen der GAP-Strategiepläne auf strategische Änderungen beschränkt wird.
  • Mehr Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer GAP-Strategiepläne, wobei eine vorherige Genehmigung durch die Kommission nur für strategische Änderungen erforderlich ist.

Erwartete Einsparungen

23 Mio. EUR
für die Einhaltung der Agrarumweltvorschriften
Einsparungen im Zusammenhang mit Verwaltungskosten
1,46 Mrd. EUR.
durch vereinfachte Zahlungsregelungen für Kleinerzeuger
77 Mio. EUR
durch verstärkten Einsatz digitaler Instrumente

Dies ist Teil eines umfassenderen Prozesses und baut auf den 2024 eingeführten Vereinfachungsmaßnahmen auf.

Den EU-Ländern kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte zu begrenzen und verhältnismäßig zu halten. Eine erfolgreiche Vereinfachung kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, den nationalen Verwaltungen und den Landwirtinnen und Landwirten selbst erfolgen.

Maßnahmen 2024 zur Vereinfachung der Politik und für mehr Flexibilität für Landwirtinnen und Landwirte

Mit diesen Vorschlägen wurden die folgenden Ziele verfolgt:

  • Verringerung des mit Kontrollen verbundenen Aufwands für EU-Landwirtinnen und Landwirte durch Senkung der Anzahl der Vor-Ort-Besuche durch die nationalen Behörden um mindestens 50 % und für landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als 10 Hektar die Ausnahme von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen
  • mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen.

Die Änderungen an den derzeitigen GAP-Vorschriften führen zu

  • mehr Flexibilität für Landwirte und nationale Verwaltungen,
  • Anforderungen, die besser mit der Realität in der Landwirtschaft vereinbar sind.

Die Vereinfachungsmaßnahmen wurden sorgfältig abgewogen und darauf ausgerichtet, die hoch gesteckten Umwelt- und Klimaziele der derzeitigen GAP beizubehalten. 

Das Europäische Parlament stimmte am 24. April 2024 über diese Vorschläge ab. Nach ihrer endgültigen Annahme durch den Rat traten sie am 25. Mai 2024 in Kraft. Sie gelten für EU-Landwirtinnen und Landwirte rückwirkend für das Jahr 2024. Die Kommission zog eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung des Vereinfachungspakets. Darin werden die wichtigsten Herausforderungen, das Verfahren, die Ergebnisse der Konsultationen, die in das Paket eingeflossen sind, und die verschiedenen in Betracht gezogenen Optionen dargelegt.

Darüber hinaus ergriff die Kommission weitere kurzfristige Maßnahmen:

  • Änderung der Anforderung zur Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1) zur Berücksichtigung struktureller Veränderungen in der Landwirtschaft, insbesondere, wenn die Landwirte keine Nutztiere mehr halten.
  • Klarstellung des Konzepts der „höheren Gewalt“ und der „außergewöhnlichen Umstände“, um dafür zu sorgen, dass Landwirte, die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle entziehen, wie z. B. schwere Dürren oder Überschwemmungen, Schäden erlitten haben, auch wirklich eine GAP-Unterstützung erhalten.
  • Erhöhung der Zahl der pro Jahr für die GAP-Strategiepläne zulässigen Änderungen, sodass die EU-Länder ihre Unterstützungsmaßnahmen häufiger an sich verändernde Bedingungen anpassen können. Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Änderungen and den GAP-Strategieplänen.

Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette

Kurz- und mittelfristige Maßnahmen

Die Kommission hat dem Rat und dem Europäischen Parlament mehrere Maßnahmen vorgeschlagen.

  • Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle für die Agrar- und Lebensmittelkette (AFCO), um für mehr Transparenz bei den Preisen, der Kostenstruktur, der Verteilung der Gewinnspannen und des Mehrwerts in der Lieferkette zu sorgen.
  • Bericht über die Umsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette.
  • Vorschlag zielgerichteter Änderungen der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO), um Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette weiter zu korrigieren. Neue Vorschriften für Verträge zwischen Landwirten und Käufern und eine Stärkung der Erzeugerorganisationen werden erwartet, damit die Landwirtinnen und Landwirte zusammenarbeiten und gemeinsam wirksamer handeln können.
  • Einführung neuer Vorschriften über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften gegen unlautere Handelspraktiken für eine effizientere Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden, insbesondere durch Verbesserung des Informationsaustauschs und der Einziehung von Sanktionen.
  • Überprüfung der bestehenden Politik, um zu bewerten, ob mehr Legislativvorschläge erforderlich sind. Im Jahr 2025 wird die Kommission eine gründliche Bewertung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorlegen, die seit 2021 in Kraft ist.

Arrangementer

  • Konferenzen und Gipfeltreffen
  • Montag, 15. Dezember 2025, 09:01 - Mittwoch, 17. Dezember 2025, 16:15 (CET)
  • Livestream verfügbar