Vertrag von Paris 

Unterzeichnung des Vertrags von Paris
 

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

(EGKS) wurde von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Paris unterzeichnet. Er trat mit einer Laufzeit von 50 Jahren in Kraft.

Mit dem Vertrag wurde die Europäische Parlamentarische Versammlung gegründet, deren Mitglieder von den nationalen Parlamenten ernannt wurden. Die Versammlung hatte das Recht, die Hohe Behörde (die Vorgängerin der heutigen Kommission) abzulehnen.

  • Unterzeichnung: Paris (Frankreich) am 18. April 1951
  • Datum des Inkrafttretens: 23. Juli 1952
  • Ausgelaufen am: 23. Juli 2002